Wer
ist der Allgemeine Realverband
Was
ist
der Allgemeine Realverband
Versammlung
am
7.01.2006
Stimmrechtanteil
Jahreshauptversammlung des Allgemeinen Realverbands am 14.03.2012 20 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus
Von den anwesenden Stimmberechtigten (Bechtsbütteler
Grundbesitzern) wurde für weitere 6 Jahre ein Vorstand
gewählt: Heinrich Möllenhoff zum 1. Vorsitzenden,
Henning Harke zum 2. Vorsitzenden, außerdem Stellvertreter
des 2. Vors. Jürgen Cordes, Schriftführer Ulrich Behrens
und dessen Stellvertreter Dr. Gerhard Riedel (Rechnungsführer
Hans-Martin Burmeister).
Jahreshauptversammlung des
Allgemeinen Realverbands am 13.04.2011 20 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Das Protokoll liegt zur Einsicht bei Schriftführer Ulrich
Behrends, Thuner Weg 7a aus. Um telefonische Terminabsprache wird
gebeten.
Jahreshauptversammlung des
Allgemeinen Realverbands am 05.03.2010 20 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Jahreshauptversammlung des
Allgemeinen Realverbands am 26.03.2009 20 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
8.6.09 Öffentlicher
Aushang der Gemeinde: Flurstücke 224, 227/2/3/5/6,
233/2/3/4, 266/226, 413/229 sind noch nicht im Grundbuch
eingetragen, sollen eingetragen werden auf Allgemeinen
Realverband.

Jahreshauptversammlung des Allgemeinen Realverbands am 26.03.2008 20 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus
Am 27.3.08 wird durch Aushang im Kasten
der Meinde öffentlich bekannt gegeben : Die Liste liegt
14 Tage zur Einsicht bei Schriftführer Ulrich Behrends,
Thuner Weg 7a aus. Um telefonische Terminabsprache wird gebeten,
die Rufnummer ist im Aushang vermerkt. In der Liste sind die
Grundbesitzer, die Flurstückgröße und das
errechnete Stimmrecht erfaßt. Für eine
durchschnittliche Grundstücksgröße liegt der
Stimmanteil bei 0,02% . Nun ist Gelegenheit, Einwände oder
Korrekturen vorzubringen. Die Unterhaltungskosten der Wege und Gewässer werden anteilig auf
Bechtsbütteler Grundbesitzer umgelegt.
Am 07.11.2006 19 Uhr fand die erste
Sitzung des allgemeinen Realverbands im DGH statt, zu dem 188
Grundbesitzer Bechtsbüttels durch Aushang im Kasten am alten
Feuerwehrgerätehaus geladen waren.
Da der allgemeinen Realverband keinen handlungsfähigen
Vorstand besaß, führte bisher die Gemeinde Meine die
Vorstandsgeschäfte, vertreten durch den amtierenden
Bürgermeister Reinemann, der mit seinem Vertreter, einem
Juristen und Schriftführer hier im DGH erschien, um die
Geschäfte einem neu zu wählenden Vorstand zu
übergeben.
Von den anwesenden Stimmberechtigten (Bechtsbütteler
Grundbesitzern) wurde ein Vorstand gewählt. Zunächst
wurde ein Wahlleiter bestimmt (Uwe Jordan), dann in offener
Abstimmung Heinrich Möllenhoff zum 1.
Vorsitzenden, Henning Harke zum 2. Vorsitzenden, außerdem
Stellvertreter des 2. Vors. Jürgen Cordes, Schriftführer
Ulrich Behrens, und dessen Stellvertreter gewählt. Ein
Rechnungsführer wird später gewählt werden
müssen, da sich unter den Anwesenden keiner für dieses
Amt bereit fand. Die Amtsperiode beträgt 6 Jahre.


Vor in Kraft treten des Realverbandsgesetzes
vom 4.11.1969 bestand in Bechtsbüttel eine
Interessentenschaft nach dem Gesetz vom 2.4.1887 betreffend die
durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten
gemeinschaftlichen Angelegenheiten. Aufsicht über diese
Interessentenschaft übte das Nieders. Kulturamt Lüneburg
aus.
Der Rezess der Interessentenschaft vom 7.8.1867 enthielt
Festsetzungen, nach denen
1. Grundstücke der Nutzung aller an der
Auseinandersetzung Beteiligten dienten und
2. die Nutzung bestimmter Grundstücke nur einer Gruppe, meist
den Eigentümern der Hofstellen, zustand.
Für die unter 2. aufgeführten Berechtigten war für
die entsprechenden Grundstücke ein besonderer Realverband zu
bilden. In Bechtsbüttel geschehen durch die Realgemeinde
Bechtsbüttel, ein realverband mit selbständigen
Verbandsanteilen (Satzung vom 12.11.1972).
Der nach Gesetzes bestehende allgemeine Realverband (Beteiligte
nach Ziffer 1.) hat sich trotz jahrelanger Forderung keine
Satzung gegeben, was dann am 19.5.1990 zur Ersatzvornahme durch
den Landkreis Gifhorn führte.
Bei Aufstellung des Vermögensverzeichnisses wurde
festgestellt, dass der besondere Realverband Bechtsbüttel
über Grundstücke verfügt, die nach den
Rezeßbestimmungen dem allgemeinen Realverband zuzuordnen
waren. Durch die Übernahmen der betreffenden Flurstücke
in das Vermögensverzeichnis dieses Verbandes wurden die
Eigentumsverhältnisse den rechtlichen Vorgaben angepsst.
(Möhle, LK Gifhorn, 11.4.2004)
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§3 (1) Ein Verbandsanteil
steht den jeweiligen Eigentümer aller Grundstücke im
Gebiet...zu.
§11 (1) Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind
die Mitglieder oder ihre gesetzlichen Vertreter berechtigt. Die
Berechtigten können sich durch Bevollmächtigte vertreten
lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform. Der Ehegatte und
jeder volljährige Abkömmling eines Mitglieds
gelten als bevollmächtigt, solange das Mitglied dem
Realverband gegenüber keine gegenteilige schriftliche
Erklärung abgegeben hat.
Besonderer
Realverband Bechtsbüttel
nennt sich auch: Realgemeinde
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