Die Samtgemeinde teilt mit
Straßenreinigung
und Winterdienst
Wie in allen umliegenden Gebietseinheiten
üblich, hat auch die Samtgemeinde Papenteich die Straßenreinigungspflicht
und den Winterdienst auf die Anlieger übertragen. Dies ist in kleineren
Kommunen nicht anders möglich, da die beträchtlichen Kosten für
die Unterhaltung eines gemeindeeigenen Straßenreinigungsdienstes
ansonsten auf alle Bürger umgelegt werden müssten. Deshalb heißt
es für die Bürger der Samtgemeinde hier selbst die Hand an
den Besen oder die Schneeschaufel zu
legen. Hier gilt, wenn die Straße verschmutzt ist, also bei Bedarf,
mindestens jedoch einmal wöchentlich, ist die Straße zu reinigen.
Zur Straße gehören alle ihre Bestandteile und Nebenanlagen,
insbesondere die Fahrbahn, Gossen sowie Gehwege, Radwege, Parkspuren, Grün-
Trenn- und Sicherheitsstreifen sowie Pflanzinseln und -streifen. Zur Gosse
gehört auch der Gully, der dafür sorgt, dass das Regenwasser
von dern Straße abgeleitet wird. In den letzten Wochen gab es hier
in der Samtgemeinde einige Beschwerden, weil das Regenwasser bei Starkregen
nicht abfließen konnte. Möglicherweise hätte dies durch
eine regelmäßige Reinigung der Gullys in den betreffenden Straßen
vermieden werden können. Einzelne Bürger sind sich vermutlich
nicht der Verantwortung bewusst, die sie gegenüber den anderen Straßenanliegern
haben. Reinigung der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung
von Schmutz, Kehricht, Laub, Schlamm, Abfällen, Unrat, Gras und Unkraut.
Grundsätzlich ist von der Grundstücksgrenze bis zur Straßenmitte,
bei Straßenkreuzungen bis zu deren Mittelpunkt die Straße zu
fegen. In der Straßenreinigungssatzung sind für Ortsdurchfahrten
von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen einige Ausnahmen festgelegt
worden. Für den Winterdienst ist wichtig zu wissen, dass bei Schneefall
in der Zeit von 7.00 bis 21.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr
morgens Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte
mit abstumpfenden Mitteln zu streuen ist. Als Streumittel dürfen ätzende
Chemikalien, reines Auftausalz, Hausabfälle und grobe Stoffe nicht
verwendet werden. Die Gehwege sind dabei mindestens in einer Breite von
1 m zu räumen. Falls keine Gehwege vorhanden sind, ist ein Streifen
von 1 m Breite neben der Fahrbahn zu räumen. Gossen und Straßenabläufe
sind schnee- und eisfrei zu halten, um den Abfluss des Schmelzwassers zu
gewährleisten. Weitere Einzelheiten über die Straßenreinigung
und den Winterdienst sind in der Straßenreinigungsverordnung geregelt.
Fragen dazu beantwortet Frau Day, Tel.
05304/50230.
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