Die Samtgemeinde teilt mit
Straßenreinigung und Winterdienst
Wie in allen umliegenden Gebietseinheiten üblich, hat auch die Samtgemeinde Papenteich die Straßenreinigungspflicht und den Winterdienst auf die Anlieger übertragen. Dies ist in kleineren Kommunen nicht anders möglich, da die beträchtlichen Kosten für die Unterhaltung eines gemeindeeigenen Straßenreinigungsdienstes ansonsten auf alle Bürger umgelegt werden müssten. Deshalb heißt es für die Bürger der Samtgemeinde hier selbst die Hand an
den Besen oder die Schneeschaufel zu legen. Hier gilt, wenn die Straße verschmutzt ist, also bei Bedarf, mindestens jedoch einmal wöchentlich, ist die Straße zu reinigen. Zur Straße gehören alle ihre Bestandteile und Nebenanlagen, insbesondere die Fahrbahn, Gossen sowie Gehwege, Radwege, Parkspuren, Grün- Trenn- und Sicherheitsstreifen sowie Pflanzinseln und -streifen. Zur Gosse gehört auch der Gully, der dafür sorgt, dass das Regenwasser von dern Straße abgeleitet wird. In den letzten Wochen gab es hier in der Samtgemeinde einige Beschwerden, weil das Regenwasser bei Starkregen nicht abfließen konnte. Möglicherweise hätte dies durch eine regelmäßige Reinigung der Gullys in den betreffenden Straßen vermieden werden können. Einzelne Bürger sind sich vermutlich nicht der Verantwortung bewusst, die sie gegenüber den anderen Straßenanliegern haben. Reinigung der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Kehricht, Laub, Schlamm, Abfällen, Unrat, Gras und Unkraut. Grundsätzlich ist von der Grundstücksgrenze bis zur Straßenmitte, bei Straßenkreuzungen bis zu deren Mittelpunkt die Straße zu fegen. In der Straßenreinigungssatzung sind für Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen einige Ausnahmen festgelegt worden. Für den Winterdienst ist wichtig zu wissen, dass bei Schneefall in der Zeit von 7.00 bis 21.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr morgens Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit abstumpfenden Mitteln zu streuen ist. Als Streumittel dürfen ätzende Chemikalien, reines Auftausalz, Hausabfälle und grobe Stoffe nicht verwendet werden. Die Gehwege sind dabei mindestens in einer Breite von 1 m zu räumen. Falls keine Gehwege vorhanden sind, ist ein Streifen von 1 m Breite neben der Fahrbahn zu räumen. Gossen und Straßenabläufe sind schnee- und eisfrei zu halten, um den Abfluss des Schmelzwassers zu gewährleisten. Weitere Einzelheiten über die Straßenreinigung und den Winterdienst sind in der Straßenreinigungsverordnung geregelt.
Fragen dazu beantwortet Frau Day, Tel. 05304/50230.
 


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