BECHTSBÜTTEL
Bechtsbüttel


Charte von der Feldmark Bechtsbüttel Amts Gifhorn vermessen von Lütje 1861 eingeteilt von Hesse 1864.
2tes für die königl. Generalkommission zu Hannover bestimtes Exemplar



 
 
 
 
 
 
 
 

 
Die neuen Wiesen


Die Lauseheide
Der Westerberg
Die alten Theile


Kleine Strauweke
Die Dorenheide
Die Sinke
Das große Holz
Große Strauweke
Der große Teich
Der Kirchhofs Kamp
Der Wöhren-Kamp
Der Heidberg
Der Krühgarten
Der Heidkamp
Der Gänseanger
Der Mehlbusch
Immenzaun
Der Bullenkamp
Der Grasteich
Die Sandkämpe




Die Flachsrotte
Der Kahlenberg

 
 
Straßen 1861 gestern  heute Lagebeschreibung
Heerstraße von Braunschweig nach Abbesbüttel    Wendener Straße  K60
Straße von der Chaussee   Thuner Weg K60<->Bahn->Thune
Straße von Waggum   Waggumer Weg K60<->Waggum
Kirchsteig nach Bevenrode   ohne Bezeichnung Lauseheide<->OstWald->Bevenrode
ohne Bezeichnung   Am Kahlenberg K60->Kahlenberg
 -"- Die neuen Wiesen ohne Bezeichnung Waldweg<-parallel Kanal->Abbesbüttel
 
 
Lütjes Wiese zw. Thuner Weg(Sinke) und Wald

Lauseheide
Lauseheide nördlich Am Kahlenberg
 
Sandkuhle Bolzplatz
neben Friedhof zw.Waldweg u.Wendener Str.
  Schweineweide Dorfgemeinschaftshaus zw.Thuner Weg, An der Forst, Waldweg
 
Zimmerplatz
Dreiecksplatz Dorfmitte
Wendener Str Ecke Thuner Weg
  Heidkamp ohne Bezeichnung zw. Ortsschild und Krühgartenweg, Richtung Nord
  Krühgartenweg ohne Bezeichnung kurz vor Autobahnauffahrt, Richtung Nord
  Bullenkoppelweg Kirchweg nach Bienrode K60, vor Ortsschild Richtung Süd ->Beberbachbrücke
  Mühlenweg ohne Bezeichnung hinter Getränkevertrieb Bullenkoppelweg <->Wenden
    Imbusch Wald südlich Beberbach

 

Erklärungen der alten Bezeichnungen:

Heerstraße : alte strategisch wichtige Straße, gut befestigt
Krühgarten : Kräutergarten, kleine Ackerparzelle, zum Gemüseanbau genutzt
Flachsrotte : Zum Trennen der holzigen Stegelteile von den begehrten Fasern muss der Flachs 4-6 Tage der Feuchte einer 'Flachsrotte' ausgesetzt werden, dann wird das Material wieder getrocknet. Details: http://www.karstwanderweg.de/hattorf-online/chroniken/sohn/20e.htm

Kamp (von lateinisch campus) (regional auch Kämpe) bezeichnet ein abgemessenes Stück Land, oder die erst nach 1000 urbar gemachten Ländereien, die oft durch Hecken oder Erdwälle eingefriedet waren und im mehrjährigen Wechsel als Weide oder Acker genutzt wurden.

Immenzaun  ist ein überdachter, halboffener Bienenstand, in dem Imker (vorwiegend in Norddeutschland) früher ihre Bienenstöcke wettergeschützt aufstellten. Ein Bienenzaun ist aus einem rund 2 m hohen Holzgerüst aufgebaut, das entweder langgestreckt ist oder geschlossen im Viereck umläuft. Die Tiefe des "Zauns" beträgt etwa 1 - 2 m. Die Seitenlänge kann 20-30 m betragen. Als Witterungsschutz sind die Rückseite und die Seitenflächen mit Brettern verkleidet. Als Regenschutz dient ein Ziegeldach, das früher auch in Stroh ausgeführt war. Im Inneren des Bienenzauns wurden auf Holzbrettern (meist auf 2 Ebenen) regalähnlich die Bienenkörbe regensicher und weitgehend windgeschützt aufgestellt. In den großen, viereckigen Bienenzäunen war eine Aufstellung von 100-200 Körben normal. Diese Anlagen verfügten meist an der wettergeschützten Südseite über eine Öffnung zum Betreten.

Wöhre, Wuhr,   Buhne, Wehr, Dammsicherung   Die Wuhr, plur. die -en, ein provinzielles Wort, welches in manchen Gegenden für das Wehr, oder Wasserwehr gebraucht wird.
Zwecke der Wühre u.a. bei der  Wasserversorgung für Fischteiche.
Die Wühre leiten Wasser von einem natürlichen Ursprungs-Gewässer mit geringem Gefälle, also etwa parallel zu topografischen Höhenlinien, zu dem Ort wo es für einen oder mehrere Zwecke genutzt wird. Kreuzende Gewässer im Wühre-Verlauf werden gewöhnlich durch die Wühre aufgenommen. Hat das Wasser seine Zwecke erfüllt, wird es wieder auf geeignetem Weg in ein natürliches Gewässer abgeleitet. Wühren werden bzw. wurden für folgende Zwecke genutzt: Zwecke der Wühre bei der Nutzung von Wasserkraft: Erhöhung der Energieausbeute durch Vergrößerung der wirksamen Höhe natürlicher Gewässer.

Johann Christoph Adelung
Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Elektronische Volltext- und Faksimile-Edition nach der Ausgabe letzter Hand Leipzig 1793–1801
Mit dem »Wörterbuch der hochdeutschen Mundart« schuf Johann Christoph Adelung (1732-1806) das erste Großwörterbuch der deutschen Sprache. Das legendäre Nachschlagewerk, dessen erste Auflage zwischen 1774 und 1786 im Leipziger Verlag Breitkopf & Sohn erschien, beschreibt in rund 60.000 Artikeln detailliert die Herkunft, die Bedeutung und die Verwendung des deutschen Wort- und Sprachschatzes in der Mitte und am Ende des 18. Jahrhunderts und dokumentiert damit in einzigartiger Weise den Entwicklungsstand der Sprache am Beginn des klassischen Zeitalters der deutschen Literatur.
Bei der »zweyten, vermehrten und verbesserten Ausgabe« des Wörterbuchs handelt es sich im Gegensatz zu allen späteren Ausgaben um die letzte Ausgabe, die Johann Christoph Adelung noch selbst besorgt hat. Gegenüber der ersten Auflage ist sie nicht nur um rund 1.000 Stichwörter erweitert, sondern zeichnet sich auch durch eine stringentere Form der Artikel und eine größere Aktualität der Belege und Zitate aus.
 
 

Sandkuhle: Hier bediente sich jeder, der einen Weg ausbessern wollte. Die Sandkuhle war öffentlich und diente der Allgemeinheit.

Zimmerplatz: Auf dem Zimmerplatz werden die Fachwerkgebinde zugeschnitten und angelegt. Die Hölzer werden mit Abbundzeichen versehen, vom Zimmerplatz auf die Baustelle transportiert und dort zusammengesetzt. Früher teilten sich häufig mehrere Zimmermeister einen Zimmerplatz in einem Dorf oder einer Stadt. Bei großen Baustellen kann auch ein Zimmerplatz direkt an der Baustelle angelegt werden. Heute hat praktisch jede Zimmerei ihren eigenen Zimmerplatz.
Quelle: Fachwerk
Lauseheide: Name der im 13-14. Jhdt durch Rodung urbar gemachten Fläche zwischen Bechtsbüttel und Bevenrode

Alte Maßeinheiten
Ruthe Man gebraucht bey den Vermessungen auch die Ruthe, welche bey dem Geometer allemahl aus 10 Fuß besteht; an einigen Orten aber werden 12, 15, 16 und mehrere Fuße auf 1 Ruthe gerechnet. Ehe also <60, 646> ein Feld=Messer an irgend einem Orte Vermessungen anstellt, muß er sich vorher genau erkundigen, was für Fuß=Maße daselbst gebräuchlich sind, und wie viel Fuß auf eine Ruthe gerechnet werden. Die Ruthen, Fuße, Zolle, Linien etc. werden durch die Zeichen °, ', '', ''', u. s. w. angedeutet.
Eine Meß=Ruthe, Meß=Stange, oder ein Maß=Stab, ist eine lange, runde, oder ungefähr 1 Z. breite und 1/2 Z. dicke, prismatische viereckige, Stange von wohl ausgetrocknetem Tannen= oder Büchen=Holz, in der Länge nach dem einmahl von der Obrigkeit angeordneten und gebräuchlichen Maße. Man trägt nähmlich auf diese Stange die Länge der Ruthe, wonach man eine Meß=Ruthe machen will, und läßt sie an den End=Puncten dieser Länge abschneiden. Diese Meß=Ruthe theilt man in 10 gleiche Theile, und also in so viel Decimal=Schuhe, als die Ruthe getheilt ist, und bemerkt die Schuhe mit kleinen Nägeln, die man in die Stange schlägt; einen Fuß an dem einen Ende aber theilt man in 10 gleiche Theile, und also in so viel Zolle, als der Schuh Zolle hat, auch diese aber bemerkt man mit kleinen Nägeln; endlich theilt man jeden Zoll wieder in seine 10 Linien ein; so hat man eine Meß=Ruthe mit Decimal=Schuhen, Decimal=Zollen, und Decimal=Linien. Es ist gut, wenn ein Feld=Messer sich zwey dergleichen Meß=Stangen anschafft, damit, wenn im Messen die eine liegt, die andere wieder daran gestoßen werden könne. Weil sich aber die Stangen durch vielen Gebrauch abstoßen, daß sie kürzer werden, so beschlägt man sie an den Enden mit eisernen oder messingenen Ringen. Gemeiniglich macht man eine solche Stange 5 bis 6 Fuß lang; bey Ausmeßung sehr langer Linien ist es aber vortheilhaft, Meß=Stangen von 10 und mehrern Fußen zu gebrauchen. So gebrauchte Picard, bey Gelegenheit der Abmessung eines Meridian=Grades in Frankreich, Meß=Stangen von 12 Fuß. Ob nun gleich die Messung mit Meß=Stangen immer die genaueste ist, so erhält man doch bey der jedesmahligen Aulegung nur eine Länge von einigen Fußen, und deswegen geht die Arbeit nicht sehr geschwinde von Statten. <60, 656> Man bedient sich demnach mit mehrerm Nutzen, der Meß=Kette, welche gewöhnlich eine Länge von 5 bis 6 Ruthen enthält.
Quelle:: Oeconomische Encyclopädie von Johann Georg Krünitz

Morgen , der, ein Feldmaß, welches nicht überall gleich ist, aber doch ungefähr so viel Feld oder Acker bedeutet, als ein Mann mit einem Gespanne den Tag über bearbeiten kann, daher dieser Nahme in einigen Gegenden auch ein Tagewerk, Juchart, Mannwerk und Mannsmaht genannt wird. In Nürnberg hält ein Morgen, wornach daselbst Felder und Waldungen gemessen werden, 200 Quadratruthen, oder etwas mehr als zwey Acker; ein Tagewerk, wornach daselbst die Wiesen vermessen werden, ist eben so viel. In Bern hält ein Morgen oder Juchart an Aeckern und Wiesen 31250, an Waldung aber 45000 Berner Quadrat=Fuß. Ein rheinländischer Morgen hält 2 rheinländische Jucharte  oder 600 rheinländische Quadrat=Ruthen. Im Durlachischen hält ein Morgen Acker oder Juchart 116 Quadrat=Ruthen, jede zu 16 Schuh. In den Chursächsischen Landen gehen 150 Quadrat=Ruthen, jede zu 15 Schuh 2 Zoll Leipziger Maß, auf einen Morgen; in der Mark Brandenburg 400 Quadrat Ruthen auf einen großen, 180 aber auf einen kleinen Morgen; im Hannöverischen 120 Quadrat=Ruthen; im Bremischen 6 Hund oder gleichfalls 120 Quadrat=Ruthen; im Erfurtischen 168 Quadrat=Ruthen; in Hamburg 600 Quadrat=Ruthen oder 20 Scheffel Aussaat; in und um Danzig 300 Quadrat=Ruthen etc..
Es scheint, daß mit dieser Benennung zunächst auf die Zeit gesehen werde, in welcher ein solches Stück Feldes bearbeitet werden kann; Morgen mag nun hier figürlich den ganzen Tag bedeutet, oder es mag auch ein Morgen ursprünglich nur so viel Acker gewesen seyn, als jemand in einem Morgen, d. i. in einem Vormittage, bearbeiten kann.
Zu Messung der Flächen und des Feldes bedienen wir uns unsers Fuß= und Ellenmaßes.
Eine Länge von 16 Kalenbergischen Schuh oder 8 Ellen nennen wir im Hannoverschen eine Ruthe.
Ein Feld von 16 Schuh lang und 16 Schuh breit wird eine Quadratruthe genannt.

120 q Ruthen machen einen Morgen aus.
Ein Kalenbergischer Morgen hält deswegen:
      30720  q Schuh Kalenbergischen Maßes;
 29515  q Schuh Londner Maßes;
 28672  q Schuh Rheinländisch;
 27658  q Schuh Pariser Maßes.

Ein Morgen wird bey uns in halbe und Viertelmorgen eingetheilet: So sagt man z. B. ein Feld halte 12 3/4 Morgen und 12 q Ruthen, das ist so viel, als es hält 1542 q Ruthen An einigen Orten nennet man einen halben Morgen Landes ein Vorling, und 3/4 Morgen ein Drohn.
Auf eine Hufe Land werden bald 12, bald 18, ja gar 24 bis 36 Morgen Landes gerechnet. Man schätzet auch wohl das Land nach dem Einfall des darin zu säenden Korns, und so machen zwey Braunschweigische Himten Einsaat einen Morgen Kalenbergisch; im Hoyaischen aber 3 Scheffel.
Wegen der Gemächlichkeit im Ausrechnen, pflegen wir eine Ruthe von 16 Schuh in 10 Schuh, und jeden dieser zehn Theile wiederum in 10 Zolle zu theilen; So nennen wir es Decimal=Schuh und Zolle.
Eine Ruthe hält 100 dergleichen Decimal=Schuh, und ein Morgen 12000.
Die Morgen sind bey uns in Feldern, Wiesen, und Holzungen überein. Wir haben keine unterschiedene Waldmorgen, wie in einigen Gegenden.
Quelle:: Oeconomische Encyclopädie von Johann Georg Krünitz
Ein Morgen (Mg) ist ein altes Flächenmaß. Ursprünglich war es die Fläche, die mit einem einscharigen Pferde- oder Ochsenpflug an einem Vormittag pflügbar ist. Oft wurde der Morgen als Rechteck mit Seiten einer geraden Anzahl lokaler Ruten festgelegt, da beim Pflügen das Wenden möglichst vermieden werden soll. Diese Größe liegt meist zwischen einem viertel und einem halben Hektar, aber es waren auch Morgen jenseits 10.000 m² in Gebrauch, besonders in den Marschen. Im 20. Jahrhundert setzte sich der metrisierte Morgen des Norddeutschen Bundes von 25 Ar durch (eingeführt 1869), der inzwischen aber fast vollständig vom Hektar bzw. Quadratmeter und -kilometer abgelöst worden ist.
In Braunschweig entsprach 1 Morgen  (3.335qm) 160 QR (Quadratruten), in Hannover (2.621qm) 120 QR. Im metrischen System ist ein Morgen = 2500qm (oder 100QR)
Quelle: Wikipedia

Alte Begriffe
Receß  , lat. Recessus (Abschied), 1) ein schriftlicher Vergleich, worin sich zwey oder mehrere Personen über eine streitige Sache vergleichen; der Vergleich, Vertrag. Der Hauptreceß, Nebenreceß, Erbreceß, Gränzreceß etc. Daher recessiren, sich vermittelst eines Recesses vergleichen.
Auch der Rückstand, d. i. die versäumte Zahlung einer schuldigen Summe, und diese Summe selbst wird im gemeinen Leben zuweilen der Receß genannt. Im Recesse seyn, im Rückstande. An einigen Orten wird auch das, was der Landesherr auf ein Gebäude gegeben oder ein Fremder zu fordern hat, zum Recesse gerechnet, und der Verlag der Gewerke zum Unterschiede Gewerkeforderung genannt, mithin alle Grubenschulden zum Recesse gerechnet.
Quelle:: Oeconomische Encyclopädie von Johann Georg Krünitz

Rezess ist ein veralteter Ausdruck für einen landes- oder ortsrechtlichen Vergleich. In einem Rezess konnten etwa ortsrechtliche Regelungen über die Allmende oder das Huderecht getroffen werden. Die Einordnung der alten Regelungen in das heutige Rechtssystem bereitet häufig Schwierigkeiten.
Der Rezess wird unter anderem im Preußischen Edikt von 1811 bezüglich der Auseinandersetzung zwischen Bauern und Gutsherren um das Besitzrecht der Bauern am für den Gutsherrn bewirtschafteten Stellen als eine der Einigungsmöglichkeiten (durch Vertrag oder Rezess) genannt.
Der handschriftliche Rezeß eines Ortes in Niedersachsen „über die Specialtheilung der Gemeinheiten“ befasst sich mit der „Aufhebung der Behütung der Wiesen und Ackerländereien sowie Austausch, rsp. Zusammenlegung der Grundstücke in verschiedenen Feld- und Wiesenfluren vor“ (Ortsangabe). Der Antrag zu diesem Rezess ging von der Klosterkammer aus und bezweckte:
„1. die Theilung der Gemeinheiten vor“ (Ortsangabe)
„2. die Purification (Bereinigung) der dortigen Klosterforst“
„3. die Verkoppelung, beziehungsweise Zusammenlegung der klösterlichen Grundstücke“.
Hierüber wurde eine Teilungsurkunde ausgestellt „zur Vermeidung künftiger Irrungen und Streitigkeiten und zur Sicherstellung der Gerechtsame und Verpflichtungen eines jeden Interessenten“.
Quelle: Wikipedia

Anger  oder Espan, Fr. Varenne, heißt ein Stück ungebauetes Feld oder Land, welches vor oder zwischen den Aeckern oder Wiesen lieget, mit Grase bewachsen, und dem Pferde= Rind= Schaf= und Gänse=Vieh zu gewissen Zeiten zur Weide gewidmet ist. Wenn eine solche Viehweide einem ganzen Dorfe, Flecken oder Stadt zuständig ist, so heißet es ein Gemein=Anger; oder Gemein=Espan. Die Gänse sollten billig auf einem Anger, einen besondern in etliche Weiden abgetheilten Platz haben, damit sie allein auf solchen gehütet werden, und nicht auf dem ganzen Anger herumlaufen mögen; denn, wo sie hinpferchen, da verbrennet ihr Mist, weil er hitzig ist, das Gras mit sammt der Wurzel; und überdies pflegt auch das Gras, wo sie abbeißen, sehr hart und ungern nachzuwachsen, und meistens zu verderben. Wo große Anger sind, pfleget man solche in drei Theile (ausser der Gänse=Weide) abzutheilen, und den ersten davon gleich um Walpurgis mit dem Rindvieh zu betreiben; der andere Theil wird bis auf Pfingsten gehegt, und daher die Pfingst=Weide genennet; der dritte Theil aber pflegt erst nach dem Johannis=Tage mit den Vieh behütet zu werden, und führet daher den Nahmen der Johannis=Weide. Die Pferde gehen gemeiniglich unter dem andern Vieh auf dem Anger, oder haben, nach Gewohnheit des Orts, ebenfalls einen besondern Platz. Wo ein Anger obgedachter maßen nicht abgetheilt wird, wird das Vieh erst  um Pfingsten darauf getrieben, und alsdenn wird der ganze Anger zur Pfingst=Weide gebraucht. Man sparet die Gemein=Anger, soviel möglich ist, und treibet das Vieh, sobald das Getraide vom Felde, auf die Stoppeln, und wo Brachfeld ist, wechselsweise auf das Brachfeld, damit der Anger sich wieder erhohlen, und Gras nachwachsen könne. Man pflegt manchmahl, wenn das Vieh die Anger nicht mehr betritt, die Schafe dahin zu treiben, um den Anger zu pferchen und zu düngen; an einigen Orten aber wird dieses nicht gelitten.
Quelle:: Oeconomische Encyclopädie von Johann Georg Krünitz

Brinksitzer Häusler, im gem. Leben, besonders auf dem Lande, 1. geringe Bauersleute, welche mit keinem Hause angesessen sind, sondern nur bey andern zur Miethe wohnen, und auf dem Lande das sind, was in den Städtein die Schutzverwandten sind. Im Nieders. Hüsselt, Hüssent, Hüssel, Hüsling, Einlieger, Instmann, im Oberd. Inmann, Gädemer, Budner, Hausinne, an andern Orten Hausleute, Hausgenossen, Häuslinge. Siehe Haus=Genoß.
2. In einigen Gegenden werden auch diejenigen Landleute, welche zwar ein eigenes Haus, aber wenig oder gar keinen Acker haben, Häusler genannt. In Niedersachsen heißen sie Brinksitzer, in Schlesien Angerhäusler, und sind von den Kotsassen oder Kossaten noch verschieden; ... man auch diese zuweilen mit dem Nahmen der Häusler zu belegen pflegt.
Die Häusler und Einlieger besitzen zwar keine besondere, in zu bewirthschaftenden Grundstücken bestehende, eigene Nahrung, noch auch eine herrschaftliche Wohnung, sondern wohnen nur bey den Bauern und andern Einwohnern des Dorfes, unter der Bedingung, ihnen in ihren häuslichen Geschäften vorzüglich auf mancherley Art zur Hand zu gehen, zur Miethe; dem ungeachtet bringt es in vielen Ländern und Provinzen die Gewohnheit mit sich, und in einigen, wie z. B. in der Neumark, ist auch durch öffentliche Landesgesetze verordnet, daß solche Personen der Herrschaft des Ortes gewisse Dienste leisten müssen. An einigen Orten wird solchen Leuten, sich eine eigene Wohnung auf dem herrschaftlichen Grund und Boden auf ihre eigene Kosten zu erbauen, erlaubet; alsdenn aber wird bloß ein jährlicher Grundzins, ohne sich zu gewissen Diensten verbindlich zu machen, erleget. Gehören hingegen die Häuser, worin dergleichen Personen wohnen, der Herrschaft oder andern Einwohnern des Dorfes, so sind sie dafür gewisse Dienste zu leisten verbunden.
Der Grund, warum die Häusler der Herrschaft, ob sie gleich von derselben weder Wohnung noch sonst etwas genießen, dennoch gewisse Diensten verrichten müssen, ist wohl dieser, daß es als ein Aequivalent des an vielen Orten gewöhnlichen Schutzgeldes anzusehen ist. In Schlesien und vielen andern Ländern, müssen diejenigen Unterthanen, welche unter der Gerichtbarkeit einer Grundobrigkeit leben, derselben, wenn sie sonst nicht wirklich dienstbar sind, doch wenigstens ein gewisses Schutzgeld entrichten. Dieses Schutzgeld ist in den churbrandenburgischen und pommerischen Ländern an den wenigsten Orten gebräuchlich, indem die Menge der Einwohner nicht so groß ist, daß nicht ein jeder derselben zu gewissen Dienstleistungen verpflichtet seyn sollte. Wenn nun die Häusler und Einlieger, eben so wie andere, an dem herrschaftlichen Schutze einen Antheil haben, so ist daraus vermuthlich die Verbindlichkeit entstanden, der Herrschaft, an statt des in andern Gegenden gewöhnlichen Schulgeldes, gewvisse gemäßigte, und auf ein sehr Geringes gesetzte Dienste zu leisten.

Diese Dienste werden entweder von der Herrschaft bey ihrer Annehmung festgesetzet, oder sie sind schon vorhin durch Gesetze oder allgemeine Landesgewohnheiten bestimmet. Solche Häuser werden entweder von beweibten oder einzelen Personen bewohnet; und gemeiniglich ist die Einrichtung gemacht, daß von den unbeweibten zwo oder drey Personen zusammen in Eine Stube ziehen müssen, weil sonst einer Person allein, den Dienst von der ganzen Stube abzuleisten, zu schwer fallen würde. Will aber einer oder der andere gern eine eigene Stube für sich allein haben, so muß er sich. auch den ganzen Dienst dafur zu thun, gefallen lassen. Gemeiniglich bestehen die Dienste nur in einer Kleinigkeit, und betragen wöchentlich mehr nicht als höchstens einen Tag. Indessen ist bey einer zahlreichen Gemeine auch diese Dienstschuldigkeit nicht gänzlich zu verachten, sondern sie kann einer Herrschaft, wenn das ganze Jahr zusammen genommen wird, mancherley Vortheile stiften. Das übelste ist nur, daß solche Häusler gemeiniglich aus alten, schwachen und unvermögenden Personen bestehen, und ihre Menge hauptsächlich eine Gesellschaft von alten Weibern auszumachen pflegt. Indessen kann in einer wohlgeordneten Wirthschaft auch hiervon ein nützlicher Gebrauch gemachet, und der Dienst der alten und schwachen Personen, besonders aber der Weiber, zu allerhand nöthigen Gartengeschäften angewendet werden.

In den königl. preußischen Landen, besonders in der Churmark und in Pommern, ist ein jeder, der keinen eigenen Bauer= oder Kossaten=Hof besitzt, oder solchen abgetreten hat, eine Häusler= oder Budner=Stelle anzunehmen, und die darauf haftenden Hand= und Fuß=Dienste zu verrichten schuldig, und es gibt viele Gegenden, wo in den Handarbeiten die Haupt=Sache auf die Dienste dieser Leute ankommt. An den meisten Orten wird ihnen von der Herrschaft, außer der Wohnung, auch noch etwas Gartenwerk eingeräumet, auch wohl die Erlaubniß gegeben, ein Stück Vieh auf der Gemeinweide zu halten, wobey sie gemeiniglich das gewonnene herrschaftliche Getreide für einen gewissen bestimmten Lohn zu dreschen pflegen. Diese Leute sind, außer der Bequemlichkeit, eigene Scheundrescher im Dorfe zu haben, und solche nicht erst von auswärts mit vieler Mühe herbey hohlen zu dürfen, schon in den gewöhnlichen Wirthschaftsgeschäften, besonders in der Aernde und bey dem Gartenbau, von großem Nutzen. Hauptsächlich aber leisten sie bey vorfallenden Verbesserungen eines Gutes ausnehmende Dienste, und einem Gutsherrn, der eine Menge solcher Leute in seinem Dorfe hat, werden die zum Besten des Gutes vorzunehmenden Veränderungen, wozu die Dienste der angesessenen Unterthanen nur selten hinreichend sind, in allen Stücken weit leichter und weniger kostbar, als einem andern, der lauter fremde und auswärtige Arbeiter dazu nehmen muß. Kurz, eine zureichende Anzahl solcher Häusler ist für jeden Eigenthümer ein wahrer Schatz, und es muß ihm daher auch an deren Vermehrung und Erhaltung gar sehr gelegen seyn.

Von dem bloßen Scheundreschen, und dem ihnen zugelegten wenigen Gartenwerke aber sind die Häusler an den wenigsten Orten, sich und ihre Familie zu ernähren, im Stande. Wenn auch solches zu dem nöthigen Brod und Vorkost hinreichend wäre, so mangelt es ihnen doch an dem ebenfalls unentbehrlichen Zubrod und Kleidung. Dieses können sie nicht anders, als durch Tagelohn, verdienen. Ein Gutsbesitzer, dem an der Erhaltung dieser Leute gelegen ist, muß daher solche Anstalten treffen, daß ihnen, außer ihren schuldigen Diensten, das zu ihrer Nothdurft erforderliche durch andere Nebenarbeiten gegen einen billigmäßigen Lohn erwerben zu können, Gelegenheit gegeben werde.
Quelle:: Oeconomische Encyclopädie von Johann Georg Krünitz

Gewann beziehungsweise Gewann(e)flur (wahrscheinlich vom althochdeutschen wenden) bezeichnen eine Flurform, die vor allem in Folge der zelgengebundenen Dreifelderwirtschaft und des Erbrechtes entstand.
Im Zuge der Einführung der Dreifelderwirtschaft wurde die Feldflur einer Siedlung in schmale, streifenförmige Gewanne unterteilt, die im Flurzwang bewirtschaftet wurden, d. h. die Arbeiten auf allen Ackerstücken eines Gewanns wurden immer gleichzeitig ausgeführt. Typisch für Gewanne ist, dass ihre Länge mindestens das Zehnfache der Breite beträgt. Diese langgestreckte Form ist auf die Schwierigkeit des Wendens mit Pfluggespannen zurückzuführen. Schmalgestreckte Parzellen machten nur wenige Wenden notwendig.
Gewannfluren sind typisch für den Südwesten Deutschlands sowie Mitteldeutschland, sie finden sich etwa im Oberrheingraben, im Neckar- und Rheinland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Unterfranken, in den Hellweg-, Hildesheimer und Magdeburger Börden sowie im Mittelgebirge. In allen diesen Teilen wurde Realerbteilung praktiziert. Die Realerbteilung erfolgte bei den Grundstücken immer in Längsrichtung.
Mit Einführung der Fruchtwechselwirtschaft und Aufhebung des Flurzwangs wurde die Einteilung in Gewanne überflüssig. In manchen Gegenden (Südwestdeutschland) blieben die Gewannnamen aber erhalten und sind auch in der Flurkarte eingetragen. Sie dienen als Lagebezeichnungen der leichteren Lokalisierung von Flurstücken, anders als die Flurnummer sind sie aber kein notwendiger Bestandteil der eindeutigen Bezeichnung eines Flurstücks.
Gewannflure zeichnen sich mehrheitlich durch fruchtbare und gut zu bearbeitende Böden aus. Agrarökologische Sonderstandorte und die mit ihnen einhergehenden Grenzertragsflächen sind im Gegensatz zur Esch-, Block- und Hufenflur nur selten zu finden. Dementsprechend kommt hier auch eine extensive Landnutzung nur selten vor.
Quelle: Wikipedia

Fasselabend  Die Ursprünge des Faslam : Es wird angenommen, dass Faslam (plattdeutscher Ausdruck für Fasselabend) ursprünglich ein germanisches Frühlingsfest zur Vertreibung des Winters war. Der Begriff Faslam enthält den Wortstamm “faseln”, d.h. fruchten, gedeihen; Faselschwein = Zuchtschwein.
Die Menschen in den Dörfern freuten sich nach einem kalten Winter  auf das Erwachen der Natur, auf das Aufblühen und Gedeihen und feierten dies entsprechend.
Der Faslam bot später auch den Anlass, das sogenannte Bauernrechen durchzuführen. Es wurden die Dorfangelegenheiten geordnet, z.B. die Hand- und Spanndienste verteilt und die Zuwendungen für die von der Dorfgemeinschaft beschäftigten Hirten, Feldhüter und Nachtwächter neu festgesetzt. Anschliessend fand ein gemeinsames Essen statt.
Quelle: Faslamsclub

Hand- und Spanndienste: Die ersten Siedlungsgemeinschaften verfügten noch über kein ausgeprägtes Verwaltungs- und Abgabensystem; öffentliche Einrichtungen und Anlagen konnten daher nur durch gemeinsame Arbeit geschaffen und unterhalten werden. Aus dieser Gemeinschaftshilfe sind die Hand- und Spanndienste hervorgegangen. Die Dienste mit Pferd und Wagen wurden Spanndienste, die mit der Hand eben Handdienste genannt. Eine andere Art von Diensten waren die von den Landesherren kraft ihres Herrschaftsanspruches geforderten persönlichen Dienstleistungen zum Bau von Straßen, Befestigungsanlagen und dgl., die bisweilen zu den berüchtigten Fronleistungen ausarteten.
Infolge des Übergangs von der Natural- zur Geldwirtschaft wurden die Naturaldienste immer mehr von den Steuern und Abgaben verdrängt und verloren allmählich ihre Bedeutung.
Quelle: Postmoor

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