BECHTSBÜTTEL
Bechtsbüttel



Bechtsbüttel

Nouveau recueil de traités d 'alliance, de paix, de treve, de ..., Band 6

 Von Georg Friedrich von Martens,Librairie de Dieterich
Nouveau
              recueil
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486 Recès entre l'Hanovre
1824 Zehnter Abschnitt. 
Grenzen des Königlich Hannöverischen Amtes Gifhorn und 
Fallersleben gegen das
Herzoglich Braunschweigsche Kreisge-
richte Riddagshausen und Königslutter in soweit sie diejenigen
Ortschaften betreffen, welche bei der Lauenburgschen Erbschaft
vom Fürstenthume Lüneburg an das Fürstenthum Wolfenbüttel
zu Anfange des vorigen Jahrhunderts abgetreten sind.

§. 34. Bei dem im §31 zuletzt vorkommenden Puncte am Bewerbache treten diejenigen Bestimmungen in Beziehung auf die Landesgrenze ein, welche durch die Recesse vom 13ten Julius 1707 und 30 April 1708 über die Abtretung des Amtes Campen und der Dörfer Bevenrode, Waggum und Bienrode, von Lüneburg an Wolfenbüttel festgesetzt worden sind; und indem dieselben hiemit nochmals bestätigt werden, so findet sich die Grenze beider Staaten von gedachtem Puncte folgen- dermaassen geordnet : Bei der Einmündung des Bewerbaches in die Schunter zieht die Landesgrenze zwischen den Feldmar- ken von Bechtsbüttel Hannöverischer, und von Bienrode und Waggum Braunschweigscher Seits besagtem Bache hinauf bis im Südosten der Bechtsbüttelschen Langen - Wiese, wo sie den Bach verlässt und nordöstlich in der Privatscheidung die- ser und der Waggumschen Wiesen auf einen Grenzstein am westlichen Ende des Haaken-Moors zu sich wendet. Sie folgt von hier einer versteinten Linie über das Haaken-Moor und weiter links im Norden die Feldmarken Bechtsbüttel, Abbes- büttel und Grassel mit der Lauseheide, dem Heiligenholze und dem Strombeckschen Heistern, rechts im Süden aber die Feldmark Bevenrode nebst dem Kohlenbusche, der Horst, dem Pastoren- und dem Bevenroder-Holze lassend, über das Lüttge-Moor, bis wo im Osten die Feldmark Lüttgen Beven- rode eintritt. Hier wendet sie sich südostwärts, diese Feld- mark und ferner mit einer Krümmung nach Südwesten die Siekswiese, den Pottsteichkamp und den Pottsteich zur Han- nôverischen Hobeit ausscheidend, in die Privatscheidung die- ser Grundstücke und der Wiesen des Herzoglich Braun- schweigschen Dorfs Bevenrode auf die Masch, auch Lange- Masch genannt, zu und läuft sodann über selbige, nach einer Versteinung erst südostwârts, dann ostwârts, hiernächst in einen nach Sùden ausweichenden Winkel und endlich wieder- um in östlicher Richtung an den Schildcamp, indem sie auf Hannöverischer Seite die Grasselsche Ochsenwiese, auf Braun- schweigscher aber die Hasselwiese, den Curdtscamp und die Gowelwiese berührt. Ueber den Schildcamp zieht sich die Grenze weiter, einer Trift und Versteinung folgend, und durch die Masch an den Wald, welchen sie dergestalt durch- schneidet, dass auf Hannöverischer Seite das Königliche Lieb- frauenholz, das Essenrödcr Gemeineholz, die Mahnhorst, die Hudewiese und wiederum Essenröder Gemeineholz; auf Braun- schweigscher Seite aber das Herzogliche Wendhäuser Hohe- holz, die zum Rittergute Gross- Brunsrode gehörige Forst und das Brunsröder Gemeineholz, die Voßsohlen genannt,
verbleibt. Text im Kontext
Haaken-Moor und Heiligenholz  werden von der Kippe und dem östlichen Wald bis über den Radweg abgedeckt, beides auf Waggumer Gebiet 
Übersicht über die alten Flurbezeichnungen

Lage: Krühgartenweg




Lage: zw. Krühgartenweg und Eisenbahn
Lage: zw. Krühgartenweg und Eisenbahn


Lage: Am Beberbach südl. Industriegebiet

Grenzstein
              2005

Lage: An der Kiesgrube/Radweg Waggum-Abbesbüttel

 
 
Achter Abschnitt. 

Grenzen des Königlich Hannöverischen Amtes Gifhorn gegen das 
Herzoglich Braunschweigsche Kreisgerichte Bettmar. 

§. 30. Von dem in obengedachten § 27 erwâhnten Puncte 
an der Erse, wo die Grenze der Königlich Hannöverischen 
Amts Gifhom mit der des Herzoglichen Kreisgerichts Bettmar 
zusammentrifft, folgt sie diesem Bache nördlich und verlässt 
ihn wieder in östlicher Richtung zwischen den Feldmarken 
von Didderse and Harvesse, so dass sie im Süden des grossen 
und kleinen Stollen- Campes auf die von Braunschweig nach 
Celle führende Strasse stösst. Im Osten dieser Strasse, welche 
dadurch zur Königlich Hannöverischen Hoheit abgeschnitten 
wird, geht die Grenze an die Strasse in Orten entlang, bis 
dahin, wo die Aecker von Christoph Oolmaun and Joseph 
Welge zu Didderse zusammenstossen, geht zwischen diesen 
Aeckern hindurch und fällt in Norden des Neubrückschen 
Schlossgartens, nachdem sie den Anger, die Ileermasch ge-
nannt, durchschnitten in die Ocker, geht dann grade durch 
dieselbe auf den Galgenberg zu, welcher zur Braunschweig- 
schen Hohheit gehört. Hiernächst bleibt sie südwärts in dem 
Wege am Fraukenmoor; welcher Hannöverisch bleibt, bis in 
die aus dem Mühlenteiche kommende Riede, welcher sie bis 
zu deren Einmündung in die Ocker folgt, so dass die Wind- 
mühle mit dem dabei gelegenen Teiche unter Braunschweig-
sche Hoheit kommt. Die Grenze läuft hiernächst im Ocker- strome hinauf bis dahin, wo im Westen der Ocker die Stum- mel- (Stammel-) Wiese an die Schwülperschen Wiesen grenzt. Der Privat - Scheidung dieser Wiesen folgt sie westwärts, im Norden des Sandkamps zwischen der Schwülperschen und Neubrückschen Feldmark hindurch, bis abermals an die von Braunschweig nach Celle führende, im Königlich Hannöveri- schen Gebiete bleibende Heerstrasse, hiernieder geht sie über dieselbe hinaus und in deren Westen bis an den kleinen Schwülperschen Camp, um selbigen her, zwischen ihm und dem Heidcampe hindurch und der krummen Riede folgend, im Osten des Braunschweigschen Bürgerholzes bis an die Landwehr und diese entlang in die Ocker. Im Strombette dieses Flusses bleibt die Grenze bis oberhalb Watenbüttel, wo die Wallesche Kanuenwiese gelegen ist.

484 Recès entre l'Hanovre 
1824  Neunter Abschnitt. 

Grenzen des Königlich Hannöverischen Amtes Gifhorn gegen das 
Herzoglich Braunschweigsche Kreisgericht Riddagshausen. §. 31. Auf dem im vorigen § zuletzt erwähnten Puncte verlässt die Grenze Braunschweigscher Seits den Bezirk des Kreisgerichts Bettmar und es fängt derjenige des Kreisgerichts Riddagshausen an. Die Landesgrenze verlässt hier den Fit»» und folgt der Privatscheidung zwischen den Feldmarken von Walle und Veltenhof nach der, in Gemässheit der im Herbste 1822 zu Stande gekommenen Theilung der Wendenschen Heide und der, derselben bevorstehenden Bemarkung durch einen Scheide-Graben bis auf den, am Horstcampe gelegenen, dem Stifte St. Blasii gehörenden Teich zu und von demselben zwi- schen den Harxbüttel- und Wendenschen Wiesen in die Schunter, geht in derselben hinauf and umfasst die Eilersbüt- telsche oder Fricken - Mühle mit deren Gehöfte, Gärten und unmittelbar anstossendeu Grundstücken dergestalt, dass dieses Alles in die Königlich Hannöverische Hoheit fällt; sie geht dann den Mühlenweg nach Harxbüttel entlang bis an die Harx- büttelsche Masch, weiter zwischen derselben und den rechte belegenen, nach Thune gehörigen Wiesen und Aeckern, schei- det hierauf die der Kolonie Veltenhof zugehörigen Stummel- wiese zur Braunschweigschen Hoheit ab, zieht sodann zwi- schen dem Eikhorstschen Diestelwege und den Thuneschen Busch - Aeckern, ferner zwischen dem Eikhorstschen Holze, der Wehrhoop genannt, und dem Riekmanns Busche, welcher Braunschweigisch bleibt, um den Braunschweigschen Sunder durch die Sunderwiesen und zwischen dem Vordorfschen an einer und dem Wenden- und Thuneschen Gemeineholze und Anger an der andern Seite, nach den daselbst befindlichen Grenzmerkmahlen, über die Poststrasse und die letztbenannten Wendenschen und Thuneschen Gemeine - Holzungen und Aen- ger, siidwestlich von den Bechtsbüttelschen Grundstücken und zwischen dem Bechtsbüttelschen Westerberge und dem Wen- denschen Kiekeraicks - Bache über den Damm des dem Kloster Riddagsbausen gehôrenden Teichs, zwischen dem Thuneschen Bokelsberge und den Bechtsbüttelschen Aeckern, im Süden der Wendenschen Masch und fällt dergestalt in die Schunter, daß das bisher Königlich Hannoverische Weghaus nebst Zu- behör unter Herzoglich Braunschweigsche Hoheit kommt, der von beiden Armen der Schunter gebildete Werder aber, nebst dem Zollhause der Wenden-Mühle und deren Zubehör, so wie der Ort Wendebrück Hannöverisch verbleiben. Da die Heerstrasse auf diesem Striche in die Herzoglich Braun- schweigsche Hoheit fällt, so kommt auch die über die Schun- ter führende Brücke in dieselbe, und es läuft die Grenze im westlichen Arme der Schunter hinan, bis dahin, wo der Be- werbach eintritt. §. 32. In Beziehung auf die. im § 30 bestimmte Grenzlinie in der Gegend der Ocker unweit Veltenhof, wird der Her- zoglich Braunschweigschen Regierung zugestanden: dass das Flussbette dieses Stromes unterhalb Veltenhof bis dahin, wo
dasselbe in der Gegend des Waller Mühlenberges das Herzog- 1824 thuro Braunschweig verlässt, selbst in den Gegenden, wo der Fluss die Hoheits - Grenze bildet, von Seiten dieser Regierung und auf deren Kosten berichtigt und die, dieserhalb nöthig erachteten Durchstiche vorgenommen werden kônnen, jedoch unter der Voraussetzung, dass, wenn dieser Plan wirklich bewerkstelligt werden sollte, die Hoheitsgrenze auf andere Weise gehörig bezeichnet, zuvor aber die Privatberechtigun- gen Königlich
Hannöverischer Unterthanen durch vollständige Entschädigungen sicher gestellt werden müssen. §. 33. Da im § 31 von Königlich Hannöverischer Seite nicht allein die Ansprüche auf die Landeshoheit über die, vom Wendenthurme nach Wenden führende Lüneburger Land- strasse aufgegeben sind, sondern auch derjenige Theil dieser Landstrasse von Wenden bis zu dem Puncte über dem Wen- densoben Holze, wo dieselbe wieder in das Königlich Hannö- verische Gebiet eintritt, nebst der Weggeld - Erhebung bei Wenden und dem allda befindlichen Chaussee - Hause, abge- treten ist, dieser ganze Strich der Heerstrasse aber gegenwär- tig in dem Zustande einer Sand-Chaussee sich befindet: so ist die Uebereinkunft getroffen, dass der gedachte Chaussee- Strich Herzoglich Braunschweigscher Seite in eben demselben Zustand gehalten werden solle, worin der übrige, das Kö- niglich Hannoverische Gebiet durchschneidende Theil dieser Handelsstrasse sich befinden oder in welchen er in der Folge gesetzt werden wird. Es wird daher von Herzoglich Braun- schweigscher Seite die Verbindlichkeit übernommen, den ge- dachten Strich in den Zustand einer Stein - oder Grund- Chaussee zu setzen, wenn von Hannöverischer Seite ein Gleiches in Ansehung des nördlichen Theiles geschehen sollte und diese Untemehmung bis an die Braunschweigsche Grenze grösstentheils znr Ausführung gebracht sein wird. Darneben ist die Unterhaltung der bei Wenden über die Schunter füh- renden Briicke der Herzoglich Braunschweigschen Regierung bei dieser Abtretung zur Bedingung gemacht, auch die Erhe- bung des Zolls in dem, hart an die Heerstrasse stossenden Zollhause, welches bis zur weiteren Unterhandlung zwischen den beiderseitigen Regierungen in Hannöverischer Hoheit ver- bleiben wird, in der Art, wie solche Erhebung, dem Her- kommen gemäss, bis jetzt bestanden hat, ausdriicklich vorbe- haltcn. Uebrigens wird der, in dem abgetretenen Weghause bisher angesetzt gewesene Weggelds-Einnehmer in Braun- schweigsche Dienste in demselben Verhältnisse übergehen, als sobald von dem bisherigen Landesherrn für denselben festge- setzt sind.
486 Recès entre l'Hanovre 1824 Zehnter Abschnitt. Grenzen des Königlich Hannöverischen Amtes Gifhorn und
Fallersleben gegen das
Herzoglich Braunschweigsche Kreisge-
richte Riddagshausen und Königslutter in soweit sie diejenigen
Ortschaften betreffen, welche bei der Lauenburgschen Erbschaft
vom Fürstenthume Lüneburg an das Fürstenthum Wolfenbüttel
zu Anfange des vorigen Jahrhunderts abgetreten sind.

§. 34. Bei dem im §31 zuletzt vorkommenden Puncte am Bewerbache treten diejenigen Bestimmungen in Beziehung auf die Landesgrenze ein, welche durch die Recesse vom 13ten Julius 1707 und 30 April 1708 über die Abtretung des Amtes Campen und der Dörfer Bevenrode, Waggum und Bienrode, von Lüneburg an Wolfenbüttel festgesetzt worden sind; und indem dieselben hiemit nochmals bestätigt werden, so findet sich die Grenze beider Staaten von gedachtem Puncte folgen- dermaassen geordnet : Bei der Einmündung des Bewerbaches in die Schunter zieht die Landesgrenze zwischen den Feldmar- ken von Bechtsbüttel Hannöverischer, und von Bienrode und Waggum Braunschweigscher Seits besagtem Bache hinauf bis im Südosten der Bechtsbüttelschen Langen - Wiese, wo sie den Bach verlässt und nordöstlich in der Privatscheidung die- ser und der Waggumschen Wiesen auf einen Grenzstein am westlichen Ende des Haaken - Moors zu sich wendet. Sie folgt von hier einer versteinten Linie über das Haaken-Moor und weiter links im Norden die Feldmarken Bechtsbüttel, Abbes- büttel und Grassel mit der Lauseheide, dem Heiligenholze und dem Strombeckschen Heistern, rechts im Süden aber die Feldmark Bevenrode nebst dem Kohlenbusche, der Horst, dem Pastoren- und dem Bevenroder-Holze lassend, über das Lüttge - Moor, bis wo im Osten die Feldmark Lüttgen Beven- rode eintritt. Hier wendet sie sich südostwärts, diese Feld- mark und ferner mit einer Krümmung nach Südwesten die Siekswiese, den Pottsteichkamp und den Pottsteich zur Han- nôverischen Hobeit ausscheidend, in die Privatscheidung die- ser Grundstücke und der Wiesen des Herzoglich Braun- schweigschen Dorfs Bevenrode auf die Masch, auch Lange- Masch genannt, zu und läuft sodann über selbige, nach einer Versteinung erst südostwârts, dann ostwärts, hiernächst in einen nach Sùden ausweichenden Winkel und endlich wieder- um in östlicher Richtung an den Schildcamp, indem sie auf Hannöverischer Seite die Grasselsche Ochsenwiese, auf Braun- schweigscher aber die Hasselwiese, den Curdtscamp und die Gowelwiese berührt. Ueber den Schildcamp zieht sich die Grenze weiter, einer Trift und Versteinung folgend, und durch die Masch an den Wald, welchen sie dergestalt durch- schneidet, dass auf Hannöverischer Seite das Königliche Lieb- frauenholz, das Essenrödcr Gemeineholz, die Mahnhorst, die Hudewiese und wiederum Essenröder Gemeineholz; auf Braun- schweigscher Seite aber das Herzogliche Wendhäuser Hohe- holz, die zum Rittergute Gross- Brunsrode gehörige Forst und das Brunsröder Gemeineholz, die Vofssohleu genannt,
487
verbleibt. Nunmehr fällt die Grenze im Süden des Esseröder 1824 Ackers in eine Riede, welcher sie in nordöstlicher Richtung folgt, die Feldmarken Essenrode und Jelpke Hannöverischer und Klein - Brunsröder Braunschweigscher Seits trennend, bis sie am Grasewege, südostwärts in einer versteinten Linie, zwi- schen den beiden zuletzt genannten Feldmarken und den Han- növerischen Besitzungen, Ehmerholz, mit welchem das Kö- nigliche Amt Fallersleben anfängt,
...

Quellen: www.archive.org/stream/pt02recueildetrait06martuoft/pt02recueildetrait06martuoft_djvu.txt www.archive.org/stream/nouveaurecueild00dietgoog/nouveaurecueild00dietgoog_djvu.txt
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